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BVerwG, 05.02.1971 - VII P 14.70 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Beteiligung des Personalrats beim Erlass von Verwaltungsanordnungen - Beteiligung des Personalrats bei der Gewährung von dienstfreien Zeiten - Voraussetzungen des Anspruchs eines Beamten im Wechseldienst auf Dienstbefreiung - Eigenständige Anordnung durch einen Erlass - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.09.1970 - CL 5/69
- BVerwG, 05.02.1971 - VII P 14.70
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 28.02.1958 - VII P 19.57
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 05.02.1971 - VII P 14.70
Der Senat hat zu dieser Frage im Beschluß vom 28. Februar 1958 - BVerwG VII P 19.57 - (BVerwGE 6, 220 [222]) ausgeführt, daß Verwaltungsanordnungen, bei deren Anwendung im Einzelfall die Personalvertretung zu beteiligen sei, von der mit § 57 PersVG NW gleichlautenden Regelung des § 58 des Personalvertretungsgesetzes vom 5. August 1955 (BGBl. I S. 477) - PersVG - erfaßt werden. - BVerwG, 10.12.1969 - VIII C 104.69
Zurückstellung von Ingenieurschülern - § 12 Abs. 4 Nr. 3a WPflG, Selbstbindung …
Auszug aus BVerwG, 05.02.1971 - VII P 14.70
Ob die in der Verwaltungsvorschrift wiedergegebene und den nachgeordneten Behörden vorgeschriebene Auslegung mit dem objektiven Recht im Einklang steht, ist für die verwaltungsinterne Verbindlichkeit - von Ausnahmefällen abgesehen - ohne Bedeutung, auch wenn letztlich die verbindliche Rechtsauslegung nicht der Verwaltung, sondern den Gerichten übertragen ist (vgl. hierzu BVerwGE 34, 278 [281/2]). - BVerwG, 07.11.1969 - VII P 11.68
Mitbestimmung bei Wohlfahrtseinrichtungen - Begriff der Verwaltung und Errichtung …
Auszug aus BVerwG, 05.02.1971 - VII P 14.70
Der Hinweis des Beschwerdegerichts auf den Beschluß des Senats vom 7. November 1969 - BVerwG VII P 11.68 - (ZBR 70, 238) geht fehl.
- BVerwG, 20.08.1982 - 6 P 16.80
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung einer Frist - …
Das ist aber, nicht der Fall, weil sich das Bundesverwaltungsgericht außer in den vom Antragsteller genannten Entscheidungen wiederholt mit dem Begriff der Verwaltungsanordnung befaßt hat (u.a. Beschluß vom 5. Februar 1971 - BVerwG 7 P 14.70 - [Buchholz 238.37 § 57 PersVG NW Nr. 2]).